02.07.2025
In der letzten Gemeinderatssitzung hat sich der Rat mit verschiedenen Themen befasst.
Während bei der „Verkehrsberuhigung für die Rederscheider Straße“ und der „Förderung von Balkon-PV-Anlagen“ schnelle Einigkeit zwischen den Fraktionen bestand, wurden die Themen „Satzung zur Einrichtung einer Jugendvertretung“ und „Kostenbeteiligung Betreuende Grundschule“ kontrovers diskutiert.
Zum Thema „Satzung zur Einrichtung einer Jugendvertretung“ sah der Vorschlag der Verwaltung vor, die Gesamtzahl der Mitglieder der Jugendvertretung von aktuell 11 auf bis zu 21 Mitglieder zu erhöhen. Hintergrund war, dass bei der zuvor stattgefunden Wahl zur Jugendvertretung insgesamt 23 Jugendliche für diese kandidiert hatten und man möglichst vielen Jugendlichen die Möglichkeit der Mitwirkung eröffnen wollte.
Zu Beginn der Diskussion teilte die CDU/FDP Fraktion mit, dass es zu diesem Thema innerhalb der Fraktion kein einheitliches Meinungsbild gebe. Gleichwohl liege der eigene Beschlussvorschlag bei maximal 19 Mitglieder für die Jugendvertretung. Man verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Ortsgemeinderat selbst nur über 20 Mitglieder verfüge, daher wäre es nicht angezeigt, die Jugendvertretung über diese Größe hinaus anwachsen zu lassen.
Dem hielt Wolfgang Probandt (GBfW) entgegen, es sei das Ziel, möglichst vielen Jugendlichen die Mitwirkung zu ermöglichen, weshalb er den Verwaltungsvorschlag - 21 Mitglieder- unterstütze.
Noch wieder anders positionierte Argumente der CDU waren, dass die Erhöhung auf 19 bzw. 21 Mitglieder nicht zielführend seien, vielmehr sollte man an der bisherigen Regelung (11 Mitglieder) festhalten. Zur Begründung wies man darauf hin, dass eine sinnvolle Zusammenarbeit bei einem derart großen Gremium deutlich erschwert sei und darüber hinaus auch die Beschlussfähigkeit mit steigender Zahl der Mitglieder schwieriger zu erreichen. Abschließend wurde daran erinnert, dass mit einer Verdopplung der Mitglieder auch eine Verdopplung der Sitzungsgelder verbunden sei.
Die letzte Rednerin derselben Fraktion stellte schlussendlich die Frage, warum man nicht allen 23 Jugendlichen die Möglichkeit der Mitwirkung geben wolle.
Um die Reise von 19 über 11 und zu 23 zu einem Ziel zu führen wurde der Vertreter der Verbandsgemeinde durch GBfW gefragt, ob es eine gesetzliche Regelung für die Anzahl der Mitglieder gebe. Dies wurde verneint - man habe sich bei der Empfehlung an der Regelung der im letzten Jahr gewählten Jugendvertretung der VG Asbach orientiert. Daher stand es der Ortsgemeinde frei, wie viele Mitglieder die Windhagener Jugendvertretung haben solle.
Nach weiteren Beiträgen aus unterschiedlichen Richtungen um die Zahl „23“ sprach sich bei der anschließenden Abstimmung eine Mehrheit der Ratsmitglieder dafür aus.
Auch das Thema „Kostenbeteiligung Betreuende Grundschule“ wurde kontrovers diskutiert.
Hintergrund der Diskussion war, dass sich aufgrund einer haushaltsbedingten Entscheidung des Verbandsgemeinderates Asbach zum einen die Betreuungskosten für die Betreuende Grundschule (BGS) von monatlich 50,- auf monatlich 75,- Euro erhöht haben. Darüber hinaus erhöhen sich die von den Sorgeberechtigten zu tragenden Kosten für das Mittagessen von derzeit 4,40 Euro auf 7,00 Euro täglich.
Die CDU/FDP-Fraktion hat in der Ratssitzung beantragt, der Ortsgemeinderat solle sich zur Entlastung der Sorgeberechtigten an den Essenskosten beteiligen.
Auch die Fraktionen von GBFW und SPD wollen den Sorgeberechtigten helfen, lehnen aber eine Kostenübernahme nach dem „Gießkannenprinzip“ ab und haben daher einen Alternativvorschlag unterbreitet.
Dieser sieht vor, dass die Ortsgemeinde für Familien bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen sämtliche sich aus dem VG-Ratsbeschluss ergebenden Mehrkosten für Betreuung und Mittagessen übernimmt. Damit gehen sie über den CDU/FDP-Vorschlag hinaus, da dieser nur die Essenskosten betrifft.
Als Einkommensgrenze wurde vorgeschlagen:
Ehepaar mit 1 Kind: 50.000 Euro Jahresbrutto
Ehepaar mit 2 Kindern: 55.000 Euro Jahresbrutto
Ehepaar mit 3 Kindern: 60.000 Euro Jahresbrutto
Für jedes weitere Kind erhöht sich die jährliche Einkommensgrenze um weitere 5.000 Euro.
Darüber hinaus sieht der Alternativvorschlag vor, den VG-Rat zu einer sozial ausgewogenen und für alle Ortsgemeinden gleichen Vorgehensweise aufzufordern.
CDU/FDP verwiesen darauf, dass ihr Vorschlag weniger Verwaltungsaufwand verursache und vor allem bei Annahme den Eltern sofort helfe.
Es wurde einstimmig entschieden, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob die angeregte Einkommensstaffelung rechtlich möglich ist. Ferner soll der Verwaltungsaufwand im Falle einer Umsetzung ermittelt werden.
Grundsätzlich besteht zwischen allen Fraktionen Einigkeit, dass die Folgen der Kostensteigerung für die Sorgeberechtigten durch die Ortsgemeinde abgefedert werden sollen. Über die Frage des Personenkreises und der Höhe wird der Rat voraussichtlich in der kommenden Sitzung abschließend entscheiden.
Es ist beabsichtigt, die Entlastung der Eltern zum Schuljahresbeginn zu bewirken. Da die Umsetzung laut Auskunft der Verwaltung aus organisatorischen Gründen einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wäre eine rechtszeitige Regelung vor Schuljahresbeginn auch nicht möglich gewesen, wenn der Rat bereits in dieser Sitzung entschieden hätte.
Sofern der Rat die Entlastung der Eltern beschließt, wird diese daher rückwirkend zum Schuljahresbeginn erfolgen.
Protokolle liegen noch nicht vor